Verbote religiöser Kleidung für Lehrkräfte richten sich gegen muslimische Frauen
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February 26, 2009
(Berlin) – Die Verbote religiöser Kleidung und Symbole für Lehrkräfte und Beamte in einigen Bundesländern diskriminieren muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.
Der 73-seitige Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ stützt sich auf umfangreiche Recherchen über einen Zeitraum von acht Monaten. Er untersucht die Verbote aus dem Blickwinkel der Menschenrechte und beleuchtet ihre Auswirkungen auf das Leben muslimischer Lehrerinnen, einschließlich jenen die seit Jahren unterrichten. Aufgrund des Verbots wechselten einige Frauen den Beruf oder zogen ins Ausland, obwohl sie seit ihrer Geburt in Deutschland gelebt hatten.
„Diese Gesetze richten sich eindeutig gegen das Kopftuch. Sie zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder für ihren Beruf und für ihren Glauben zu entscheiden“, so Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Die Regelungen diskriminieren sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch der Religion und verletzen die Menschenrechte dieser Frauen.“
In der Hälfte der deutschen Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland – gelten Gesetze, die Lehrerinnen an staatlichen Schulen (in einigen Ländern auch anderen Beamtinnen) das Tragen des Kopftuchs im Dienst untersagen. Die Bestimmungen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 entschieden hatte, dass Restriktionen religiöser Kleidung nur zulässig sind, wenn sie auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage erfolgen. In den übrigen acht Ländern gibt es keine vergleichbaren Einschränkungen.
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Februar 26, 2009
Kategorien: bekleidung . Schlagwörter: Kopftuchverbot, Menschenrechte . Autor: admin . Comments: Hinterlasse einen Kommentar